Es ist endlich soweit...

Tauchen in der Nähe mit Freunden! Schon Lange hatten wir die Idee, in der Nähe eine Tauchmöglichkeit für brevetierte Taucher zu finden, nun haben wir sogar 2!

 

Dank der großen Unterstützung unseres Freundes Wolfgang Krampitz haben wir mit dem Fischereiverein Meckelfeld-Glüsingen e.V. eine Tauchabteilung gegründet.Die nächsten 6 Monate gelten als Probezeit, wir freuen uns auf eine tolle Zeit mit einem tollen Fischereiverein, der ganz in unserem Sinne viel Wert auf gesunden Besatz und Umweltschutz legt.

 

Solltet Ihr Fragen haben, meldet Euch gerne bei uns!

Bedingungen Probemitgliedschaft

Informationen und Regeln zum Tauchbetrieb

Die Informationen und Regeln dienen dem Schutz der Seen, der Lebewesen und aller Mitglieder des Angelvereins. Alle Taucher verpflichten sich zur Unterstützung des Fischereivereins, vor allem zum Schutz der Unterwasserwelt. Zusätzlich zum Freizeittauchen sind Besonderheiten und/oder Auffälligkeiten (z.B. Fischsterben, grobe Verunreinigungen, Müll und Unrat) regelmäßig zu dokumentieren und der Spartenleitung mitzuteilen.

 

Die Tauchabteilung wird durch eine Spartenleitung (1. Spartenleiter/Inn u. stellv. Spartenleiter/Inn) vertreten. Die Spartenleitung gehört zum erweiterten Vorstand.Diese werden im ersten Jahr komissarisch vom GF-Vorstand eingesetzt. Namensvorschläge kamen von uns Initiatoren und lauten Wolfgang Krampitz, André und Sandra Conrad. Vor dem Tauchen melden sich die Taucher selbstständig in einem passwortgeschützten Bereich der Angler-Homepage an.

 

Als Tauchgewässer stehen der Pulvermühlensee und der große Moorsee zu folgenden Tageszeiten (vonSonnenaufgang bis Sonnenuntergang) zur Verfügung.Die Nutzung anderer Gewässer ist NUR NACH vorheriger Absprache mit dem geschäftsführenden Vorstand erlaubt.

 

Einstiege und Parkmöglichkeiten sind auf den beiliegenden Gewässerkarten markiert.

 

Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 75 Euro. Jedes Mitglied wird als stimmberechtigtes aktives Mitglied (Beitrag 75 Euro) geführt (in der Probezeit gilt der Beitrag bis zur positiven Entscheidung der JHV). Die Aufnahmegebühr und die Geldersatzleistung für die Pflegedienste entfallen im Probejahr 2019. Im Probejahr erfolgen die Pflegdienste auf freiwilliger Basis. Ab 2020 – nach der positiven Entscheidung der JHV – gilt die allgemeine Aufnahmegebühr für alle Neumitglieder und die Regularien zu den Pflegediensten.

 

Die Mitgliedschaft in der Tauchsparte berechtigt nicht zum Angeln an den Gewässern des Angelvereins.

 

Als Nachweis der Mitgliedschaft erhält jedes Mitglied einen Ausweis. Der Ausweis muss immer am See mitgeführt werden. Zusätzlich zum Ausweis hat jedes Mitglied die Begehung eines Gewässers vor jedem Tauchgang auf einer separaten Karte zu dokumentieren.

 

Eine reguläre Nutzung der Toiletten im Vereinsheims ist nicht möglich. Ab 15.5. bis ca. 15.9. stehen Dixiehäuschen am Pulvermühlensee und dem Großen Moorsee zur Verfügung. Die Nutzung ist öffentlich.

 

Wer gegen aktuelle Vorgaben und Regeln verstößt, muss mit einer Abmahnung und/oder mit dem Ausschluss aus der Abteilung rechnen.

 

Voraussetzungen für die Mitgliedschaft

Vorhandene Tauchausbildung bei einem der anerkannten Verbände (PADI, VdSt, SSI, etc.). Der Nachweis erfolgt bei Eintritt gegenüber der Spartenleitung.

 

Eine vorhandene aktive Tauchversicherung (Dan/Aquamed). Der Nachweis erfolgt jährlich gegenüber der Spartenleitung.

 

Für Mitglieder ist eine gültige ärztliche Tauch-Tauglichkeits-Untersuchung vorzulegen. Der Nachweis erfolgt jährlich oder nach Ablauf der Gültigkeit gegenüber der Spartenleitung.

 

 

Weitere Informationen/Regeln

1. Wer darf tauchen? 

Tauchen dürfen nur Mitglieder der Tauchabteilung des Fischereivereins Meckelfeld-Glüsingen e.V..

 

2. Was ist vor dem Tauchen zu beachten?

Wer im See tauchen will, muss sich vorher anmelden. Die Anmeldung erfolgt im Gästebereich auf der Homepage. Grundsätzlich sollte die Anmeldung mindestens ein Tag vorher erfolgen. Bei der Anmeldung sind folgende Informationen anzugeben:

Name, Vorname
Name, Vorname Tauchpartner
Tauchgewässer und geplante Uhrzeit

 

3. Was ist beim Tauchen zu beachten? /  Wie dürfen wir die Seen nutzen?

Der Tauchbetrieb in der Tauchabteilung erfolgt immer innerhalb der eigenen Ausbildungsgrenzen des jeweiligen Tauchers. Das Tauchen bei Gewitter, bei gefrorener Wasseroberfläche und ohne Buddy ist ausgeschlossen. 

Durchgeführt werden können das Gerätetauchen und Freitauchen (Apnoe). Das Tauchen mit einem Kreislaufgerät ist verboten.

Das Gerätetauchen in den Seen ist aus Sicherheitsgründen nur mit einer kaltwassertauglichenKonfiguration (zwei getrennte, erste Stufen) erlaubt.

Als Einstiegsstellen dürfen nur die festgelegten Einstiege an den zu betauchenden Seen (laut Begehung bzw. Gewässerkarte) genutzt werden. 

Die Nutzung eines Bootes zum Zwecke des Tauchengehens ist nicht zulässig.

Vor dem Tauchgang ist zu prüfen, inwieweit sich Angler vor Ort im geplanten Tauchbereich befinden. Dies ist vor dem direkten Abtauchen noch einmal zu prüfen. Der Tauchgang ist neu zu planen, um den Unterwasserkontakt zu vermeiden.

 

 

Kontakt

Email an:

info@tauchzeit.eu

anrufen unter:

0172 - 3709130

 

oder unser Kontaktformular nutzen.

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